Mitarbeiter/innen im Jugendamt der Erzdiözese haben verschiedene Möglichkeiten, sich beruflich mit Unterstützung der Arbeitgeberin Kirche weiter zu qualifizieren oder sich hinsichtlich einer Fort- oder Weiterbildung zu orientieren durch:
Die Regelungen zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildung waren bis 2016 in den Fort- und Weiterbilungskonditionen des Jugendamtes der Erzdiözese geregelt. Seit 2017 gilt die Qualifizierungsvereinbarung nach §§ 5, 5a ABD, die zwischen dem Dienstgebervertreter und der MAV Jugendamt abgeschlossen wurde, in der jeweils aktuellen Fassung. Die Möglichkeiten zur Nutzung von Supervision regeln die Supervisions-Konditionen des Jugendamtes der Erzdiözese. Die aktuellen Fassungen stehen hier als Download zur Verfügung.
Eine sehr gute Adresse für Fort- und Weiterbildungen im Bereich der Jugendarbeit ist das Institut für Jugendarbeit Gauting, mit seinem umfangreichen Qualifizierungs- und Tagungsangebot. Das Institut ist die landeszentrale Fortbildungseinrichtung des Bayerischen Jugendrings (BJR), der Arbeitsgemeinschaft demokratischer Jugendorganisationen, mit dem Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts.
Eine weitere interessante Adresse sind die Fortbildungen und Weiterbildungsangebote des Bildungszentrums Burg Schwaneck des Kreisjugendring München-Land. Das Programm richtet sich an hauptberufliche und ehrenamtliche Mitarbeitenden der Kinder- und Jugendarbeit und bietet Inhalte zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung.